TagWissenschaftskommunikation

24-Stunden-Betreuung

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Ich freue mich, euch wieder einmal eine Diplomarbeit vorstellen zu können: Anna Fox hat ihr Studium der Internationalen Entwicklung mit einer Forschungsarbeit über transnationale Care-Migrantinnen aus der Slowakei, die in Österreich arbeiten, abgeschlossen. Sie lebt aktuell in Wien und hat außerdem Slawistik studiert.

Was ist das Thema deiner Arbeit?

Die Pflege und Betreuung älterer Menschen ist eine Thematik, die im Zuge gegenwärtiger demographischer Entwicklungen zunehmend an Relevanz gewinnt. Eine Möglichkeit, auf den steigenden Bedarf in diesem Bereich zu antworten, ist die 24-Stunden-Betreuung im häuslichen Rahmen. Seit Beginn der 1990er Jahre wird in Österreich auf diese Option zunehmend zurückgegriffen, wobei die Betreuungskräfte, die in diesem Bereich tätig sind, v.a. aus den neuen EU-Ländern und in erster Linie aus der Slowakei kommen. Da diese Form von Arbeitsverhältnis für eine überwiegende Mehrheit der Beschäftigten mit einer regelmäßigen Abwesenheit von ihrem Herkunftskontext einhergeht, ist davon auszugehen, dass dort Auswirkungen auf persönliche Lebenswelten und insbesondere auf die Beziehungspflege und die Organisation von Fürsorgearbeit im Haushalt und im familiären Umfeld bemerkbar sind.

Meine Diplomarbeit zielt darauf ab, zu verstehen, wie die Arbeits- und Lebensrealitäten von Personenbetreuerinnen in Österreich mit jenen in ihrem Herkunftskontext (eingeschränkt auf die Slowakei) interagieren und wie die Veränderungen, die so zustande kommen, von ihnen wahrgenommen werden.

Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Im spezifischen untersucht meine Diplomarbeit die Frage, wie sich die persönlichen Lebenswelten von in Österreich tätigen Betreuungskräften in der 24-Stunden-Betreuung mit Herkunftsland Slowakei durch die zirkuläre Arbeitsmigration (meisten in 14-tägigen Abständen), die mit ihrer Beschäftigung einhergeht, allgemein und insbesondere in Bezug auf ihre soziale Einbettung, Fürsorge-Arrangements und die geschlechterspezifische Arbeitsteilung im eigenen Haushalt sowie im familiären Umfeld verändern.

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Macht durch Bücher: Die patriarchale Dimension der Bibliothek

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Was ist das Thema deiner Arbeit?

In meiner Arbeit beschäftige ich mich mit der Darstellung der Bibliothek in Literatur und Film der Gegenwartszeit. Mein Fokus liegt dabei auf der patriarchalen Dimension der Bibliothek, das heißt inwiefern patriarchale Strukturen bis in die Gegenwartsliteratur und den Film transportiert werden.

Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Meine These lautete, dass die in Literatur und Film dargestellten Bibliotheken einer patriarchalen Ordnung folgen, die Frauen ausschließt und sie somit nicht an der Wissensordnung teilhaben lässt. Daraus ergibt sich dann die Frage, wie sich das patriarchale System in der Bibliothek konstituiert und welche Ausschlussmechanismen produziert werden.

Warum hast du dich für dieses Thema entschieden?/Wie bist du darauf gestoßen?

Bibliotheken haben auf mich schon immer sehr faszinierend gewirkt. Besonders spannend ist dabei für mich wie sie in Literatur und Film dargestellt werden und in Anschluss daran wie Literatur und Literaturvermittlung in literarischen und filmischen Werken dargestellt wird. Bei meiner Lektüre solcher Werke oder wenn ich einen Film mit einer Bibliothek als zentralen Ort gesehen habe, habe ich dann angefangen mich zu fragen, warum eigentlich zum Großteil nur Männer als aktiver Part in der Bibliothek zu sehen sind, während die Bibliothekarin eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Diese klassische Zweiteilung ist auch bei der Bibliotheksbenutzung zu sehen, bei der den männlichen Figuren ein aktiver Part zugeschrieben wird, während weibliche Figuren nur als Subalterne gezeigt werden.

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Gender in der Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz

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Antonia Wenzl hat sich in ihrer Masterarbeit die Frage gestellt, welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen eine geschlechtsneutral formulierte Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz mit sich bringen kann.

Was ist das Thema deiner Arbeit?

In meiner Arbeit geht es um Geschlechtergerechtigkeit im ArbeitnehmerInnenschutz, genaugenommen um Geschlechtergerechtigkeit in der Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz. Der Titel meiner Arbeit lautet: „Genderaspekte in der Gefahrenevaluierung am Arbeitsplatz nach § 4 ASchG“.

Gesetzlich geregelt ist der ArbeitnehmerInnenschutz im „Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Die sogenannte Gefahrenevaluierung ist im § 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz festgelegt. Hier werden Arbeitgeber_innen dazu verpflichtet Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz ihrer Arbeitnehmer_innen zu evaluieren und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.

Der Kontext, in dem der ArbeitnehmerInnenschutz geregelt ist und umgesetzt wird, ist der Sozialstaat. Er transformiert moralische Rechte auf adäquate Versorgung mit Ressourcen durch ein System von Steuern und Versicherungen in juristische Ansprüche. Der Zugang zu Ressourcen des ArbeitnehmerInnenschutzes, dazu gehören etwa Präventionsmaßnahmen, adäquate Schutzkleidung, medizinische Versorgung, aber auch die Anerkennung von besonderen Belastungen und Gefahren sowie von Berufskrankheiten und Berufsunfähigkeiten, ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Sozialstaat schafft ein System, das garantieren soll, dass alle Menschen, die in abhängigen Erwerbsarbeitsverhältnissen beschäftigt sind (ArbeitnehmerInnen), unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz soll ArbeitnehmerInnen davor schützen, Tätigkeiten verrichten zu müssen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (könnten) oder Sicherheitsrisiken mit sich bringen (könnten).

Körperliche und/oder psychische Schädigungen, die trotz ArbeitnehmerInnenschutz durch Erwerbsarbeit verursacht werden, sind in diesem System, so lautet die gesetzlich verankerte Vereinbarung, von der Solidargemeinschaft zu tragen. Bringen wir in diese Vorstellung eines gerechten ArbeitnehmerInnenschutzes die Dimension der Geschlechtergerechtigkeit ein, so bedeutet Geschlechtergerechtigkeit im ArbeitnehmerInnenschutz, dass der Zugang zu Ressourcen des ArbeitnehmerInnenschutzes für Männer und Frauen in Erwerbsarbeitsverhältnissen gleich verteilt und damit geschlechtergerecht ist. Für die Praxis des ArbeitnehmerInnenschutzes in den Betrieben ist vor allem die Umsetzung der Gefahrenevaluierung und Festlegung von Maßnahmen relevant.

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„Disorders of Sex Development“

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Heteronormativität ist auch in medizinischen Diskursen von Bedeutung. Bettina Enzenhofer hat sich in ihrer Masterarbeit (Gender Studies) mit dem Chicagoer „Consensus-Statement“ auseinandergesetzt, das eine medizinische Leitlinie zur „Behandlung“ von intersexuellen Menschen darstellt (die gesamte Arbeit könnt ihr hier lesen):

Was ist das Thema deiner Arbeit?

Der Titel meiner Masterarbeit ist „Die Verhandlung von Geschlecht in gegenwärtigen medizinischen Veröffentlichungen zu ‚Disorders of Sex Development‘ bei Neugeborenen. Das Chicagoer Consensus-Statement und seine Folgen“ – da steckt eigentlich alles drin.

Das Consensus-Statement von Chicago wurde 2006 veröffentlicht, es ist eine medizinische Leitlinie zur „Behandlung“ von intersexuellen Menschen (d.h. Menschen, denen vor dem Hintergrund eines Zweigeschlechtermodells kein eindeutiges Geschlecht zugewiesen werden kann). Die Leitlinie ist aus vielen Gründen interessant: Bspw. wird in ihr vorgeschlagen, nicht mehr von „Hermaphroditismus“, „Intersexualität“ oder „Geschlechtsumkehr“ zu sprechen, sondern von „Disorders of Sex Development“ („DSD“), d.h. „Störungen der Geschlechtsentwicklung“. Diese werden definiert als „angeborene Erkrankungen, bei denen die Entwicklung des chromosomalen, gonadalen oder anatomischen Geschlechts atypisch ist“.

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Komponistinnen? Fehlanzeige!

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Die Musikwissenschafterin Nicole Waitz hat sich in ihrer Bachelorarbeit mit der Rolle der Frau in der abendländischen Musikgeschichte auseinandergesetzt. Warum Musizieren noch immer männlich ist und Komponistinnen nicht auf den Spielplänen deutscher Konzerthäuser stehen.


Foto: WadeB / Flickr

Was ist das Thema deiner Arbeit? Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Ich habe in meiner Arbeit die Rolle der Frau in der abendländischen Musikgeschichte anhand von bildlichen Darstellungen analysiert und in einen sozialgeschichtlichen Kontext gestellt. Als Grundlage diente mir ein Bilderkatalog mit ausgewählten ikonografischen Darstellungen musizierender Frauen von der Antike bis zur Gegenwart.

Ausgehend von der These, dass Geschlechterkonstruktionen die Musizierpraxis bis heute beeinflussen sowie umgekehrt ebenso durch musikalisches Handeln diskursiv erzeugt werden und mit der Prämisse, dass die bildliche Darstellung von Musik bzw. musizierenden Personen soziale Dimensionen und Ideologien codieren, habe ich mir folgende Fragen gestellt:

  • Inwieweit beeinflusst die Dichotomie der Geschlechter musikalisches Handeln?
  • In welchen Bereichen werden Geschlechtsidentitäten durch Musik konstruiert?
  • Sind heteronormative Werte tragend für die Symbolisierung der Musik als körperliche Sinnlichkeit?
  • Wie zeigt sich die weibliche Konnotation der Musica (Allegorie der Musik selbst) als Imagination von Weiblichkeit?

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Teilzeit

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Dem Aufruf von vergangener Woche ist sogleich eine ehemalige Studienkollegin von mir gefolgt. Judith Ivancsits hat sich in ihrer Masterarbeit (Gender Studies) mit der Lebensplanung von Frauen mit Kindern im Burgenland auseinandergesetzt und stellt die berühmte Teilzeit-Frage, die Autor_innen und Politiker_innen aus allen Lagern beschäftigt.

Was ist das Thema deiner Arbeit, was sind deine zentralen Fragestellungen?

Der Titel meiner Arbeit lautet „Warten auf den Prinzen…?“ Lebenskonzepte von Frauen mit Kindern“. Ich möchte damit andeuten, dass Frauen ihr Leben von jeher darauf ausgerichtet haben, im gebärfähigen Alter eine Partnerschaft einzugehen, eine Familie zu gründen und im Anschluss daran das ihnen vorbestimmte Leben – das der Mutter zu führen. Natürlich entspricht dieses Bild nicht mehr ganz der Realität; Frauen machen ihr Leben nicht von Männern abhängig. Sie sind unabhängig und brauchen für ihre Existenzsicherung keinen Partner. Trotzdem ist in Lebensläufen von Frauen ein ganz bestimmter Trend erkennbar: eine aktive Gestaltung der eigenen Biographie erfolgt in vielen Fällen nur bis zum Zeitpunkt einer Familiengründung. So kehren viele Frauen nach einer Karenzzeit nicht mehr zu 100 Prozent in den Beruf zurück, gehen Teilzeit- oder geringfügige Arbeitsverhältnisse ein. Das heißt, auch wenn es heute fast selbstverständlich ist, dass auch Mütter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ist es nicht selbstverständlich, dass Mütter einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Oft stellt eine Teilzeitbeschäftigung aber keine Existenzsicherung dar, was zur Folge hat, dass Frauen trotz Berufstätigkeit von einem Partner abhängig bleiben. Meine zentrale Fragestellung lautet demzufolge: Welche Motive beziehungsweise Beweggründe veranlassen junge Frauen mit Kindern nicht mehr voll in den Beruf einzusteigen?

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Vergewaltigungsmythen

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Die Denkwerkstatt ist unter anderem angetreten, um Gender Studies bzw. feministische Wissenschaft zu kommunizieren. Susen Werner, Diplom-Psychologin, hat ihre Diplomarbeit zum Thema Vergewaltigunsmythen an der Universität Potsdam verfasst und ist meinem Aufruf gefolgt.

Mit Vergewaltigungsmythen werden stereotype Vorstellungen betreffend Vergewaltigungen bezeichnet, die trotz wissenschaftlicher Widerlegung von vielen Menschen geteilt werden und oftmals sexualisierte Gewalt verharmlosen und die Täter entlasten. Die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Vergewaltigungsmythen lieferte Martha Burt 1980. „Any healthy woman can resist a rapist if she really wants to“ oder „rapists are sex-starved, insane or both“, finden sich als Beispiele in ihrer Arbeit.

Susen Werner interessierte sich in ihrer Abschlussarbeit dafür, welchen Einfluss Vergewaltigungsmythen auf die Beurteilung von Vergewaltigungdelikten durch RechtsanwältInnen haben:

Was ist das Thema deiner Arbeit? Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Meine Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung von Vergewaltigungsmythen und deren Akzeptanz bzw. Vorkommen bei deutschen RechtsanwältInnen. Unter Vergewaltigungsmythen werden bestimmte Vorstellungen Vergewaltigungen betreffend subsumiert, welche nach wie vor das Denken der Menschen beherrschen, obwohl sie bereits wissenschaftlich widerlegt wurden. Ein klassisches Beispiel ist, dass nach wie vor die Überzeugung besteht, dass Vergewaltiger in der Regel Fremde sind, obwohl diverse Untersuchungen nachweisen konnten, dass sie meistens aus dem Bekanntenkreis kommen und sogar die Häfte aller Vergewaltigungen vom eigenen Partner begangen werden.

Die Arbeit basiert auf der Forschung zu Verantwortungsattribution gegenüber Tätern und Opfern von Vergewaltigungen. Diese weist auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen von sog. Vergewaltigungsmythenakzeptanz und der Verantwortungsverschiebung zu Ungunsten des Opfers bei einer gleichzeitigen Entlastung des Täters hin. Untersuchungen in diesem Forschungsgebiet legen häufig fiktive Fälle zugrunde, bei denen das Verhalten von Täter und Opfer unter zu Hilfenahme verinnerlichter Stereotype bei den BeobachterInnen bewertet werden. Hier kommen sog. kognitive Schemata (Wissensansammlungen zu bestimmten Objekten oder Begebenheiten) zum Einsatz, welche kulturellen, sozialen und individuellen Besonderheiten unterliegen und extrem widerstandsfähig gegen Veränderungen sind. Wir bilden sie quasi von unserer Geburt an durch die unterschiedlichsten Einflüsse (z. Bsp. Medien, sexistischer Werbung, diskriminierender Witze, Sprache, Erziehung, Peer-Group, Popkultur) aus.

Ein spezielles Problem stellen diese kognitiven Schemata in dem Bereich der juristischen Urteilsfindung dar, da diese grundsätzlich qua Gesetz rein datengesteuert erfolgen sollte, JuristInnen jedoch, ebenso wie andere Gesellschaftsschichten nicht in einem luftleeren Raum leben und somit nicht frei von schemagesteuerten Beurteilungen Entscheidungen treffen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass ich mit meiner Arbeit nachweisen wollte, dass auch JuristInnen nicht frei davon sind, Vergewaltigungsfälle aufgrund eigener stereotyper Vorstellungen zu beurteilen. Diese Personengruppe war für mich vor allem deshalb wichtig, weil JuristInnen für vergewaltigte Frauen einerseits eine Chance darstellen können und andererseits diese spezielle Rechtsprechung von Mythenakzeptanz absolut nicht frei ist. Spätestens im Gerichtssaal sieht sich das Opfer einer Vergewaltigung auch immer mit RichterInnen, SchöffInnen und der anwaltlichen Vertretung des Täters, welche im schlechtesten Fall alle ihre eigenen Vergewaltigungsmythen mit sich herumtragen, konfrontiert.

Wie bist du auf das Thema gestoßen?

Da ich selbst Rechtswissenschaften studiert habe, bevor ich zur Psychologie kam, konnte ich auf ein gewisses Vorwissen bzgl. juristischer Besonderheiten zurückgreifen und kenne die Problematik juristischer Urteilsfindung aufgrund reaktionärer Auslegung von Gesetzgebung und dem Dilemma in dem sich engagierte RechtsanwältInnen und dementsprechend die Opfer von Vergewaltigungen dadurch oft befinden.

Außerdem forscht die Betreuerin meiner Arbeit, Prof. Dr. Barbara Krahé, seit Jahrzehnten sehr erfolgreich zu der Problematik der Vergewaltigungsmythenakzeptanz, so dass mir bereits viele Untersuchungen auf diesem Gebiet bekannt waren. Bestimmte Faktoren, wie z. Bsp. der Alkoholkonsum von Täter und/oder Opfer oder deren Beziehung vor der Tat zueinander sind in diesen Fällen immer wieder problematisch, da sie häufig Vergewaltigungsmythen aktivieren und dementsprechend in die Beurteilung der Tat mit einfließen.

Nach wie vor geht ein Großteil unserer Gesellschaft davon aus, dass eine klassische „richtige“ Vergewaltigung z. Bsp. eine Situation widerspiegelt, in welcher ein Fremder mit Hilfe einer Waffe nachts (also im Dunkeln) in einem einsamen Winkel blitzschnell, auf sehr gewalttätige Art und Weise, eine sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehrende Frau, vergewaltigt und ihr gut sichtbare Verletzungen und Kampfspuren zufügt, die im Nachhinein die Tat beweisen. Sobald bestimmte Merkmale dieses kognitiven Skripts nicht vorliegen, nimmt die Anzahl der Befragten ab, die den dargestellten Übergriff als Vergewaltigung klassifizieren, während die Zahl derjenigen steigt, welche dem Opfer mehr Verantwortung zuschreiben.

Warum hast du ein Thema der feministischen Wissenschaft gewählt?

Vorausstellen möchte ich meiner Antwort hier einen Satz aus meiner Arbeit: „Das Fazit ‚Fear of rape is of course a day-to-day concern for many women‘ (Gordon & Riger, 1989) hat auch 2010 nichts an seiner Aktualität verloren.“ Das allein schien mir Grund genug, daneben gab es aber auch noch weitere Überlegungen. Wenn mensch beginnt sich mit der Forschung zu sexueller Gewalt auseinander zu setzen, dann gelangt mensch sehr schnell zu der Erkenntnis, das die Majorität dieser speziellen Forschung aus US-amerikanischen Untersuchungen stammen und hier besonders auf College-StudentInnen fokussieren. Da u.a. kulturell bedingt nicht alle Annahmen aus diesen Untersuchungen auf den deutschen Raum übertragen werden können, war mein Interesse etwas zu diesem Forschungsbereich beizusteuern.

Denn auch in Deutschland haben wir ein sog. Justice-Gap, welches das Phänomen des enormen Schwundes von den zur Anzeige gebrachten Taten bis hin zu einer endgültigen Verurteilung des Täters bezeichnet. Untersuchungen dieser Problematik machen deutlich, dass das Strafdelikt der Vergewaltigung im Gegensatz zu anderen Delikten, wie z. Bsp. Körperverletzung, Diebstahl, Raub etc., seit Jahrzehnten eine Ausnahme in den unterschiedlichen Rechtsprechungen darstellt. In keinem anderen Bereich des Strafrechts werden ähnlich wenig Anzeigen aufgenommen bzw. kommt es zu einer vergleichbaren Anzahl schwindender Anklagen und letztendlichen Verurteilungen der Täter.

Es war für mich unfassbar, dass dieses spezielle Delikt auch nach 30 Jahren Forschung und all dem dadurch angehäuften Wissen zu Vergewaltigungsmythen und deren Auswirkungen auf die Opfer und auch Täter sowohl gesellschaftlich als auch staatlich-hoheitlich immer noch dermaßen ignoriert wird. Als jüngstes Beispiel und Bestätigung dieser Ansicht braucht mensch sich nur einmal die gefühlt täglichen Berichte zu Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe oder zu sog. „korrigierenden“ Vergewaltigungen anzusehen. In vielen Teilen der Welt existiert nach wie vor ein System männlicher Herrschaft, welches sich keinen besseren Schutz wünschen kann, als eine komplette Mythologie bzw. ein vollständiges Regelwerk bestehend aus Lügen und Stereotypen, welches nicht nur die Entschuldigung bzw. das Leugnen sexueller Gewalt durch Männer ermöglicht, sondern gleichzeitig die Schuld des Täters verharmlost und sie dementsprechend zu Ungunsten des Opfers verschiebt.

Leider ist auch hier zu Lande ein systemimmanentes Desinteresse bzgl. sexueller Gewalt gegenüber Frauen offensichtlich, dazu muss mensch sich nur einmal die prekären Bedingungen in denen sich deutsche Frauenhäuser (ein Beispiel unter vielen) häufig befinden, verdeutlichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verschleppung einer bundesweiten Einführung der sog. Anonymen Spurensicherung, welche in Nordrhein-Westfalen seit 2002 erfolgreich eingesetzt wird.

Deine Methoden?

In meiner Untersuchung beurteilten RechtsanwältInnen verschiedene Fallvignetten (fiktive Fallbeschreibungen), welche von einer potentiellen Mandantin in Form eines Anbahnungsgespräches dargestellt wurden. Die Szenarien enthielten den Vorwurf der Vergewaltigung durch die potentielle Mandantin, während der Beschuldigte sich auf konsensualen Geschlechtsverkehr berief. Die geschilderten Fälle enthielten bis auf zwei Manipulationen (Beziehungsstatus zwischen Täter und Opfer, Alkoholkonsum bei Täter und/oder Opfer), welche klassische Einfallstore der Strafmilderung darstellen, keine weiteren juristisch relevanten Faktoren. Mithin wurde eine „Aussage gegen Aussage“ Situation konstruiert, welche aufgrund geringer Hintergrundinformationen einen Rückschluss auf zusätzliche Faktoren wahrscheinlich machte.

Mithilfe einer selbst entwickelten Skala zur Erfassung des Commitments wurde die Bewertung der Beispiele durch die ProbandInnen nach Lesen der Fallvignetten erfasst. Unter Commitment wird vorliegend das Engagement bzw. das Bekenntnis zu dem Opfer (der potentiellen Mandantin) durch den/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verstanden. In der Sozialpsychologie wird der Begriff des Commitments im Allgemeinen mit der Bindung oder dem Standpunkt, den ein Individuum zu einer bestimmten Problematik einnimmt, übersetzt. Zusätzlich wurde die Vergewaltigungsmythenakzeptanz der RezipientInnen mit Hilfe der AMMSA (Skala zur Messung der „Akzeptanz moderner Mythen über sexuelle Aggression“, Gerger et al., 2007) erhoben.

Was sind deine wichtigsten Ergebnisse?

Die Befunde weisen erwartungsgemäß einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Aktivierung von Vergewaltigungsmythenakzeptanz und dem Commitment gegenüber einem potentiellen Vergewaltigungsopfer bei RechtsanwältInnen nach. Das bedeutet, dass mit steigender Vergewaltigungsmythenakzeptanz das Engagement bzw. Bekenntnis gegenüber der potentiellen Mandantin sank. Weitere Ergebnisse legen einen Zusammenhang zwischen der Erfahrung mit Vergewaltigungsopfern aufgrund der beruflichen Tätigkeit von RechtsanwältInnen nahe. Vorliegend konnten, im Gegensatz zu anderen Untersuchungen, keine Nachweise für das Vorliegen unterschiedlicher Vergewaltigungsmythenakzeptanz aufgrund des Geschlechts oder des Alters der RezipientInnen erbracht werden.

Sind Veröffentlichungen geplant? Wo?

Im Moment denke ich nicht über eine weitere Veröffentlichung dieser Arbeit nach. Die Daten wurden allerdings bereits bei mehreren Kongressen präsentiert. Da ich diese Erkenntnisse einer möglichst breiten LeserInnenschaft frei zugänglich machen wollte, greife ich vorerst auf die großartige Möglichkeit des WWW zurück, wo Wissen kostenlos und somit vielen Menschen zugänglich gemacht werden kann. Außerdem habe ich die Arbeit zur Veröffentlichung dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe angeboten (Link).

Susen Werner stellt euch ihre Arbeit zum freien Download zur Verfügung:

Stereotype Vorstellungen über Vergewaltigungen (Vergewaltigungsmythenakzeptanz) als Prädiktoren der Beurteilung von Vergewaltigungsdelikten durch RechtsanwältInnen

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