Doppelmoral

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Zu lesen heute im Standard ist über den Beschluss eines neuen Gesetzes zur Regelung der Prostitution in Wien, das diesen Donnerstag vom rot-grünen Landtag verabschiedet werden soll.

Kernstück der Gesetzesänderung wird sein, dass Straßenprostitution nicht mehr in Wohngebieten stattfinden darf. Was dabei also Wohngebiet gilt, ist noch nicht endgültig geklärt. Vorläufig gilt als Wohngebiet eine Fläche, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind. Neben den erlaubten Bereichen, die noch nicht fix sind, im Gespräch ist der Prater oder Auhof, können unter bestimmen Voraussetzungen zusätzliche Erlaubniszonen geschaffen werden. Welche Voraussetzungen das sein können und wo die Erlaubniszonen dann sein werden, ist ebenfalls noch nicht sicher.

Weiters sieht das Gesetz vor, dass Prostitutionslokale einer behördlichen Meldepflicht unterliegen, Prostituierte sich bei Urlaub (!) und/oder Berufsunterbrechungen nicht mehr polizeilich abzumelden haben und Freier nun, die außerhalb der erlaubten Zonen Kontakt mit Prostituierten aufnehmen, bestraft werden können (können!) (bisher wurden nur die Prostituierten bestraft).

Die Gefahren, die darin verborgen sind, den Straßenstrich in abgelegene Gegenden zu verlagern, liegen darin, dass die Prostituierten noch größeren Gefahren ausgesetzt sind (weil unbewohntes Gebiet) und die Polizei noch weniger Präsenz und somit Schutz sein kann (weil unbewohntes Gebiet häufig auch uneinsichtiges und schwerer zugängliches Gebiet ist).

Was weiterhin nicht geklärt bzw. aufgehoben wird, ist die so genannte „Verletzung der guten Sitten“. Prostitution ist in Österreich grundsätzlich erlaubt, der Vertrag zwischen Prostituierten und ihren Freiern ist ein „sittenwidriger Vertrag“. Zur Folge hat dies für die Frauen (90 % der Prostituierten sind Frauen), dass sie, wenn ein Freier nicht zahlt, diesen Lohn nicht einklagen können. Gleichzeitig gelten Prostituierte aber seit 2000 als Neue Selbständige und sind somit verpflichtet ihr Einkommen zu versteuern. Dennoch fehlt nach wie vor eine Anerkennung der Prostitution als Erwerbsarbeit. Somit unterliegen die Frauen keinerlei Arbeitsschutzbestimmungen.

Es gehört wohl zur Doppelmoral des Staates monetären Profit aus der Prostitution zu schlagen, gleichzeitig sich aber damit zu rühmen die Prostitution zu bekämpfen und in Wirklichkeit doch nichts anderes zu tun als den Schein zu wahren mit einem hohen Preis, den aber eh die Prostituierten zu zahlen haben.

ba

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By betina

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